Supporters-Crew SVW
  Satzung
 

 

Satzung der „Truppe eSVauWe“
 
 
1. Fanclub (Chronik)
Der Wacker Burghausen Fanclub „Truppe eSVauWe“ wurde am 19.08.2007 gegründet. Der Sitz ist in 84503 Altötting – Lokal ist das Robertus.
 
2. Ziel und Zweck
Ziel und Zweck ist auschließlich die Unterstützung des Vereins und der Mannschaft durch Besuch von Spielen des SVW Burghausen, freundschaftliche Kontakte zu anderen Fans aufzubauen und zu pflegen, sowie die Gemeinschaft und Unternehmungen des Fanclubs zu fördern. Der Fanclub ist parteipolitisch und konfessionell unabhänging.
 
3. Mitgliedschaft
Jede Person ab 6 Jahren kann Mitglied werden, soweit er nicht gegen die Satzung verstößt. Die Aufnahme erfolgt über das Ausfüllen eines Anmeldebogens, der auf Anfrage ausgehändigt wird. Jedes Mitglied verpflichtet sich dadurch, den monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen und erhält zugleich das Recht, an Veranstaltungen des Fanclubs teilzunehmen und seine Stimme, unabhängig vom Alter, bei Entscheidungen abzugeben. Außerdem erhält jedes Mitglied einen Mitgliedsausweis. Dieser gilt für sämtliche Vergünstigungen für Fanclubs.
Bei Familien wird jedes Kind, sofern es zustimmt, als eigenständiges Mitglied geführt.
Zusätzlich ist bei Jugendlichen unter 12 Jahren die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich, um beitreten zu können.
Mitglieder, die besondere Dienste für oder um den Fanclub beitragen, können auf Zustimmung des Vorstands und einfacher Mehrheit der Mitglieder zum Ehrenmitglied ernannt werden. Sie zahlen somit keinen Betrag mehr.
 
4. Austritt
Jedes Mitglied kann jederzeit aus dem Fanclub austreteten. Der Austritt erfolgt durch einen schriftlichen, formlosen Antrag zum Monatsende. Der Mitgliedsausweis wird entzogen. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung der bezahlten Beiträge.
 
5. Haftung
Dieser Fanclub übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Fanclub-Mitgliedern und Veranstaltungsteilnehmer. Auch für Sach- und/oder Körperschäden auf Fanclubveranstaltungen, Fanclubfahrten zum Stadion oder im Stadion wird keine Haftung übernommen. Jedes Mitglied haftet für sich selbst.
 
6. Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied verpflichtet sich mit dem Beitritt zu einem einheitlichen Mitgliedsbeitrag von                                                WIRD GERADE BEARBEITET
 
 

Stand der Satzung vom September 2007 – Änderungen vorbehalten

 
 
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